Preisminderung: Schwache Klimaanlage und schlechte Matratze
13.08.2015
Preisminderung: Schwache Klimaanlage und schlechte Matratze
Die Klimaanlage im Hotelzimmer kühlt nicht auf weniger als 24 Grad herunter, und die Matratze ist stark durchgelegen. Wegen dieser Reisemängel bekamen zwei Urlauber in einem Berufungsverfahren eine Preisminderung von 15 Prozent zugesprochen. ...weiterlesen