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Kündigungsgrund: Niedrigwasser behindert Flusskreuzfahrten

11.08.2015

Kündigungsgrund: Niedrigwasser behindert Flusskreuzfahrten

Urlauber können bereits gebuchte Flusskreuzfahrten kostenlos kündigen, wenn die Folgen des anhaltenden Niedrigwassers den Reiseverlauf stark beeinträchtigen. Auch möglich ist eine Preisminderung. ...weiterlesen
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