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Das sagt die Stadt Wilhelmshaven zum Vorgehen gegen Autofahrer Warum „Ehrenwortplatz“ kein Parkplatz ist

Wilhelmshaven - Ein Autofahrer macht den Anfang, ein weiterer macht es ihm nach – und plötzlich steht der Platz voll mit Autos.

Das brachliegende Baugrundstück an der Virchowstraße, dem sogenannten „Ehrenwortplatz“, hatte sich als kostenlose Parkmöglichkeit in der Innenstadt herumgesprochen. Doch das musste der Eigentümer auf Drängen der Stadt Wilhelmshaven nun unterbinden. Das sorgt für regen Diskussionsstoff – und teils Unverständnis für das Vorgehen. Warum darf dort nicht geparkt werden, wieso der Eigentümer handeln musste und ob das Ordnungsamt nun Knöllchen verteilt? Das sagt die Stadt Wilhelmshaven zum Thema:

Warum darf auf dem Grundstück nicht geparkt werden, der Eigentümer hat ja bislang nichts dagegen unternommen?

Antwort von Julia Muth, Pressesprecherin der Stadt Wilhelmshaven: „Weil es sich bei dem Grundstück an der Virchowstraße um ein Baugrundstück handelt.“

STADT WILHELMSHAVEN MACHT ERNST Wildparker auf „Ehrenwortplatz“ werden abgeschleppt

Stephan Giesers
Wilhelmshaven

Egal ob nun bauliche Nutzung oder Nutzung als Parkplatz: eine Baugenehmigung wäre in jedem Fall erforderlich. Der Parkplatz muss dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Wenn der Eigentümer sein Grundstück als Parkplatz nutzen will und hierfür einen Antrag beim Bauamt der Stadt Wilhelmshaven stellt, müsste unter anderem die Verkehrsführung auf mögliche Gefahren überprüft werden, erklärt Muth.

Warum wurde erst jetzt veranlasst, dass der Eigentümer gegen das Parken vorgehen muss ?

Die Stadt Wilhelmshaven erklärt das so: Für das Baugrundstück lag ein Bauantrag zur Genehmigung vor. Ein zeitnaher Baubeginn sei geplant gewesen. „Mit Beginn der Bauarbeiten hätte sich das unerlaubte Parken vermutlich von selbst erledigt“, sagt Muth. „Da es jetzt zu Verzögerungen im Bauantragsverfahren seitens des Antragstellers kommt, mussten wir reagieren.“

Wie berichtet, wollte die Terragon AG eine Seniorenresidenz errichten, das Unternehmen ist aber insolvent. Wie der Insolvenzverwalter am Dienstag auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte, wurden die dazugehörigen Wilhelmshavener Projektgesellschaften inzwischen verkauft. Wer der neue Eigentümer ist, gibt die Anwaltskanzlei nicht preis – mit Verweis auf die vereinbarte Verschwiegenheitspflicht.


Müssen Eigentümer darauf hinweisen, dass es ein Privatgrundstück und Parken verboten ist?

Die Stadt Wilhelmshaven vereist auf die Straßenverkehrsordnung (StVO): Parken sei grundsätzlich nur auf dafür ausgewiesenen Flächen oder im Rahmen der StVO zulässig. Das Betreten oder Befahren von Privatgrundstücken sei zunächst einmal nicht zulässig. Die Beschilderung diene lediglich als Hinweis, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt.

Müssen Parkplätze zwingend bewirtschaftet werden?

Antwort der Stadtverwaltung: Nein, nicht jeder öffentliche Parkplatz wird auch bewirtschaftet oder ist nur kostenpflichtig zu nutzen. Sprecherin Julia Muth verweist auf Parkplätze in der Innenstadt oder an anderen Örtlichkeiten wie dem Südstrand oder in den Nebenzentren. „Dort werden Parkplätze entsprechend der vom Rat der Stadt Wilhelmshaven verabschiedeten Satzung betrieben – zum Teil mit Parkticket von 9 bis 15 Uhr, zum Teil mit Parkscheibe in einem bestimmten Zeitfenster.“

Was droht dem Eigentümer, wenn weiterhin regelmäßig Autos auf dem Gelände parken?

„Der Eigentümer hat aus unserer Sicht zunächst ausreichende Maßnahmen ergriffen“, sagt Muth. Wie berichtet, wurden Hinweise aufgestellt und Flatterband als Absperrung gespannt. Jetzt ist der Eigentümer des Grundstücks aber auch für die Kontrolle der Einhaltung des Parkverbotes zuständig. „Sollte sein Gelände dennoch von Fahrzeugen als Parkplatz genutzt werden, müsste er gegebenenfalls über eine feste Absperrung nachdenken“, sagt Muth.

Könnte das Ordnungsamt in bestimmten Fällen gegen Autos auf dem Privatgrundstück vorgehen?

Das Ordnungsamt ist nicht zuständig. Zunächst einmal hat der Eigentümer des Grundstücks seit vergangenem Donnerstag auf Zetteln auf Parkverbote hingewiesen. „Dadurch hat er eine Duldung beendet und macht deutlich, dass der öffentliche Verkehr von der Nutzung ausgeschlossen ist“, erklärt Muth.

Mit diesem Schritt sei die Fläche nicht als öffentlicher Verkehrsraum mit allgemeiner Zugänglichkeit für jeden zu werten. Somit gilt die Straßenverkehrsordnung auf dem Grundstück nicht und es gäbe keine Rechtsgrundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeitsverstößen.

Wenn der Eigentümer das Parken zulässt: Wie verhält es sich etwa mit der Haftung und der Verkehrssicherungspflicht?

Auch hier gilt aus Sicht der Stadt Wilhelmshaven: Es handelt sich um ein Privatgrundstück, was erkennbar ist. „Fahrzeugführer handeln mindestens grob fahrlässig und müssen davon ausgehen, dass sie auf eigenes Risiko handeln“, sagt Muth.

Stephan Giesers
Stephan Giesers Lokalredaktion, Wilhelmshavener Zeitung
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