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Reaktionen auf OVG-Urteil Stadt Oldenburg greift gegen Schottergärten durch

Naturfeindlich: Schottergärten gelten als pflegeleicht, sind in ökologischer Sicht allerdings Gift.

Naturfeindlich: Schottergärten gelten als pflegeleicht, sind in ökologischer Sicht allerdings Gift.

dpa

Oldenburg - Die Stadt Oldenburg geht gegen Schottergärten vor. Die Verwaltung lehne Steinwüsten, die nur minimal oder gar nicht mit Pflanzen und Grünbereichen gestaltet sind, ab, sagte eine Sprecherin. Deshalb begrüße die Stadt die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, wonach Kommunen die Beseitigung solcher Flächen anordnen dürfen.

Hoffnung auf Einsicht

Die Feststellung des Gerichts stütze die Rechtsauffassung und das bisherige Verwaltungshandeln der Stadt Oldenburg.

Die Rechtsprechung markiert für Oldenburg allerdings keinen Wendepunkt. Denn auch in der Vergangenheit schon habe die Stadt dafür gesorgt, dass Eigentümer nicht verordnungskonforme Schottergärten zurückbauen, sagte die Sprecherin weiter. Die Stadt setze aber zunächst auf Beratung und Aufklärung über die Folgen unter anderem mit Blick auf Klima und Ökologie. „Sollte jegliche Einsicht fehlen, wird weiterhin eine Beseitigung angeordnet.“

Der Bürgerverein Ofenerdiek warnt allerdings vor verhärteten Fronten. Wichtig sei, Bürgerinnen und Bürgern sinnvolle Gartenalternativen anzubieten. „Meines Erachtens überzeugen Verbote oder sogar Anzeigenmöglichkeiten nicht“, erklärte der Vorsitzende Ernst Dickermann. Es sei „sehr schwer, den Anlegern solcher Gärten zu vermitteln, dass Schottergärten auf Dauer eher pflegeintensiv und teuer sind“, sagte Dickermann.

Ökologisch tot

Sie heizten sich im Sommer stark auf; die wenigen Pflanzen auf dem Schotter seien gefährdet. Solche Gartenanlagen seien in ökologischer Hinsicht tot, da sie Tieren und Pflanzen keinen Lebensraum ließen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte vergangene Woche eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt. Demnach ist die Stadt Diepholz berechtigt, die Beseitigung eines Schottergartens anzuordnen. Der Grundstückseigentümer hatte geklagt (Az.: 1 LA 20/22).

Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)
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