Schortens - Die Stadt Schortens drückt beim Thema Windenergie und Photovoltaik aufs Tempo: Denn in spätestens einem Jahr, bis zum 1. Februar 2024, muss die geplante Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von drei Windpark-Flächen rechtskräftig sein.
Keine Steuerung mehr
Andernfalls hätte die Stadt keine Steuerungsmöglichkeit mehr, soll heißen: Sie kann keine Standorte für Windenergie mehr ausweisen – und damit zugleich alle andere Areale des Stadtgebiets von Windrädern „frei halten“. „Ausschlusswirkung“ heißt das im Verwaltungs- und Juristen-Deutsch.
„Wind-an-Land-Gesetz“
Durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes, das im Juli vergangenen Jahres verabschiedet wurde und am 1. Februar in Kraft tritt, kommt jetzt aber Dampf auf den Kessel. Ziel ist es, den Ausbau regenerativer Energien massiv zu beschleunigen.
„Die Neuregelung gilt bundesweit“, sagt Anke Kilian vom Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt der Schortenser Stadtverwaltung. Einem „Wildwuchs“ von Windrädern sei damit aber nicht „Tor und Tür geöffnet“, sagt Kilian, denn: Die rechtlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Windparks gelten natürlich auch nach dem 1. Februar 2024.
Kein „Wildwuchs“
Das betrifft vor allem Abstandsregeln zu Wohngebäuden und Siedlungsgebieten sowie zu Verkehrstrassen und Versorgungsleitungen aller Art. Auch die Schutzregeln für Flora und Fauna bleiben bestehen. Lärmimmissionswerte und Schattenwurf werden künftig ebenso berücksichtigt wie die Interessen von Kommunen, wenn es um die Weiterentwicklung von Siedlungs- und Gewerbegebieten geht. Investoren können also auch in Zukunft nicht nach Belieben Windrotoren aufstellen.
In Schortens steht jetzt die 20. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von drei Windenergie-Standorten an. Außerdem will die Stadt eine Planung für Freiflächen-Photovoltaik auflegen. Derzeit ist nach Kilians Worten eine Studie in Arbeit, wo genau im Stadtgebiet solche „Sonnenkraftwerke“ installiert werden könnten.
Ziel: Zeitachse einhalten
„Ziel der Nutzungsplanänderung ist die zielorientierte Steuerung von Windkraft- und Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet und die Erreichung des im Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgeschriebenen Flächenziels“, heißt es in der Beschlussvorlage für den Fachausschuss Planung und Umwelt am Mittwoch, 1. Februar (17 Uhr, Bürgerhaus). Dort wird der Entwurf der 20. Flächennutzungsplan-Änderung vorgestellt. Bereits Mitte Februar soll der Verwaltungsausschuss den Entwurf beschließen. In der Vorlage heißt es weiter: „Um die Zeitachse des Wind-an-Land-Gesetzes einhalten zu können, ist die frühzeitige Auslegung der 20. F-Plan-Änderung vor den Sommerferien und die öffentliche Bekanntmachung nach den Sommerferien geplant.“
Drei Flächen im Fokus
Die Stadt Schortens will drei Flächen für Windenergie entwickeln. Laut Potenzialstudie könnten an diesen drei Standorten insgesamt etwa zwölf neue, 200 Meter hohe Windrotoren errichtet werden: Hohewarf/Zielenser Straße im Dreieck Grafschaft-Accum-Sillenstede; „Schortens Süd“, östlich der Dykhauser Straße; Ostiem: der Bestandswindpark soll repowert werden.