Oldenburg - Wer es sich einfach machen möchte im Leben, greift auf eine Standardfloskel zurück: Alle Wege führen nach Rom!

Ähnlich vielfältig verhält es sich mit Bildung in Deutschland, die der Kulturhoheit der Länder unterliegt und sich im Föderalismus aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes (Artikel 30 GG) ergibt: Für Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in der Kompetenz dem Bund zugewiesen sind, liegt die Zuständigkeit bei den Ländern.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) als freiwilliger Zusammenschluss koordiniert die relevanten Dinge für Bildung, Erziehung und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten. Die Vereinbarungen der KMK, die für alle Bundesländer Basis für die Erstellung der neuen Richtlinien für den Unterricht waren, sind – bezogen auf die Handschrift der Kinder – kurz: „Die Schülerinnen und Schüler verfügen über verschiedene Möglichkeiten der ästhetischen Darstellung entsprechend dem Schreibanlass und arbeiten mit unterschiedlichen Medien. Sie schreiben eine lesbare und flüssige Handschrift.“ Offen bleibt indes der Weg: Wie soll eine lesbare und flüssige Handschrift erworben werden?

In der Pädagogik gibt es unterschiedliche Vermittlungsansätze. „Wenn wir schneller schreiben, versuchen wir, Drehrichtungswechsel und Haltepunkte zu vermeiden. Die Druckschrift hat davon viel weniger, deswegen schreiben Erwachsene automatisch mehr in Druckbuchstaben“, äußerte sich vor einigen Jahren dazu Wilhelm Topsch, inzwischen emeritierter Professor am Institut für Pädagogik an der Universität Oldenburg.

Grundschulkinder müssen nicht bei Null anfangen, wenn sie eine zweite Schrift erlernen. Sie müssten das Gelernte nur ausdifferenzieren. Die meisten Druckbuchstaben hätten ähnliche Strukturen wie die sogenannte Schreibschrift. Einfacher wäre sicher, wenn die Lehrerinnen nicht mehr auf jedes Häkchen achten.

Oliver Schulz
Oliver Schulz Redaktion Kultur/Medien (Ltg.)