Mönchengladbach - Ein US-Gericht hat die Schadenersatzklage von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes gegen eine Lufthansa-Flugschule in den USA abgewiesen. Dies geht aus einer Veröffentlichung im Internet hervor. Die Einstellung sei unter Auflagen geschehen, teilten Anwälte der Kläger mit. So habe das Gericht den Parteien auferlegt, den Rechtsstreit in Deutschland weiterzuführen. Wenn allerdings kein deutsches Gericht die Klage annehme, könne die Wiederaufnahme des Verfahrens in den USA beantragt werden.