Wildeshausen - Hundehalter in Wildeshausen dürfen sich freuen. Die Stadt richtet eine Hundefreilauffläche ein. In der Kreisstadt gibt es 1200 Hunde. Der Ausschuss für Stadtplanung, Bau und Umwelt hat am Dienstagabend einstimmig dafür plädiert, dass neben der Kläranlage, zwischen Nordring und Hunte, eine Hundefreilauffläche zur Verfügung gestellt und eingezäunt wird.

Nach Angaben der Stadtverwaltung hätten die Erfahrungen aus der Stadt Osnabrück gezeigt, dass keine größeren Kontrollen seitens der Verwaltung erforderlich seien, da die Hundehalter auch untereinander für eine ordentliche Nutzung der Anlage sorgen würden.

Die 8500 Quadratmeter große Fläche neben der Kläranlage erscheint der Stadtverwaltung am besten geeignet. Das Gelände ist als Erweiterungsfläche für die Kläranlage ausgewiesen. Es liegt im Überschwemmungsgebiet der Hunte und ist an den BUND als Grünland verpachtet. Eine Pacht wird aber nicht erhoben. Der Vertrag kann zum 31. März und 30. September eines Jahres gekündigt werden, so die Stadtverwaltung.

Die Kosten für einen Zaun werden auf rund 18 000 Euro beziffert. Hinzu kommen Hundekotbeutelspender und Mülleimer. Die jährlichen Kosten werden mit 1600 bis 2000 Euro angegeben.

Der Landkreis hat laut Stadtverwaltung keine Bedenken gegen die Nutzung des Geländes als Hundefreilauffläche – bis zu einer Erweiterung der Kläranlage.


Bereits 2012 hatte die Linken-Ratsfrau Kreszentia Flauger einen Antrag für eine Freilauffläche für Hunde gestellt. Sie wollte von der Verwaltung geprüft wissen, welche öffentlichen Flächen geeignet seien. Damals war der Antrag vom Fachausschuss abgelehnt worden. „Hunde müssen Bewegungsfreiheit haben“, wies Flauger damals vor allem auf den Leinenzwang in der Brut- und Setzzeit zwischen 1. April und 15. Juli hin. Das Tierschutzgesetz schreibe vor, dass die Möglichkeiten zu artgerechter Bewegung nicht eingeschränkt werden dürfen.

In der Stadt Oldenburg gibt es seit 2013 mehrere Freilaufflächen, auf denen Hunde auch während der Brut- und Setzzeit frei laufen und spielen dürfen. Die Flächen sind durch Schilder gekennzeichnet, aber nicht eingezäunt oder anderweitig abgegrenzt.