Berlin - Der Deutsche Presserat hat die umstrittene Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern neu formuliert. Damit werde die eigenständige Verantwortung der Medien beim Diskriminierungsschutz bekräftigt, teilte das Selbstkontrollorgan am Mittwoch nach einer Plenumssitzung in Berlin mit. Der alten Richtlinie 12.1 zufolge sollten Medien Herkunft und Religion von Straftätern nur dann nennen, wenn ein „begründbarer Sachbezug“ zu der Straftat bestand. In der Neufassung ist diese Ausnahme von der Regel dann legitim, „wenn ein begründetes öffentliches Interesse vorliegt“.