Nachrichten » Bildung / Beruf

Fortbildungskosten: Rückzahlung muss angemessen sein

16.01.2017

Fortbildungskosten: Rückzahlung muss angemessen sein

Gerichtsurteil Für Arbeitnehmer sollte eine Fortbildung ein Gewinn sein. Ungünstig ist es nur dann, wenn der Teilnehmer die Fortbildung nicht besteht. Dann kann der Arbeitgeber eine Beteiligung der Kosten verlangen. Diese muss jedoch angemessen sein. Hannover (dpa/tmn) - Verlangt der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer die Kosten für eine Weiterbildung zurück, muss das angemessen sein. Unangemessen ist, wenn eine Betriebsvereinbaru ng festlegt, dass Mitarbeiter bei Nichtbestehen einer Fortbildung die Kosten dafür immer zurückzahlen müssen. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf