Nachrichten » Bildung / Beruf

28.03.2017

Absage im öffentlichen Dienst: Anspruch auf Begründung

Bewerbung Wer sich im öffentlichen Dienst auf eine Stelle bewirbt, der hat bei einer Absage das Recht, den Grund dafür zu erfahren. Wird die Begründung unterlassen, ist das Verfahren fehlerhaft. Köln (dpa/tmn) - Schreibt die öffentliche Hand eine Stelle aus, muss jeder Bewerber dieselbe Möglichkeit haben, den Job zu bekommen. Abgelehnte Bewerber haben außerdem einen Anspruch darauf zu erfahren, warum sie nicht berücksichtigt wurden. ...weiterlesen
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